Autoversicherung
Besonders bei der Kfz-Versicherung lässt sich viel sparen. Darunter sollte der gebotene Versicherungsschutz allerdings nicht leiden. Ein rechtzeitiger Wechsel der Kfz-Versicherung kann mehrere hundert Euro einsparen und trotzdem den gewohnten Schutz bieten. Sichern Sie sich die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug zum optimalen Preis-Leistungsverhältnis.
Ihre Vorteile:
- Vergleich zahlreicher Anbieter
- Sondertarife, die zu Ihnen passen
- Anpassung und Neubewertung der Versicherung durch uns
- Jährlicher Check-up und Neuberechnung zum Jahreswechsel
FAQ zur KFZ-Versicherung
Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Was ist eine Teilkaskoversicherung?
Was ist eine Vollkaskoversicherung?
Was ist ein Schutzbrief?
Gibt es Vorteile oder spezielle Tarife für den Zweitwagen?
Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
In der Regel kann die Versicherung zum Jahreswechsel gekündigt werden. Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss entsprechend bis zum 30.11 erfolgen. Zum Jahresende setzen die verschiedenen Versicherungsgesellschaften daher verstärkt auf diesen Bereich und erstellen neue und günstige Angebote.
Sollte Ihr bisheriger Versicherer die Beiträge erhöhen, haben Sie jederzeit ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann innerhalb von vier Wochen, nachdem Ihnen die Erhöhung mitgeteilt wurde, ihren Vertrag kündigen.
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Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss eine solche Versicherung haben. Wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung kommt die Versicherung für Schäden auf, die Sie anderen zufügen.
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Was ist eine Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Glasschäden, Sturmschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Hagelschäden und Wildschäden sind die wichtigsten versicherten Gefahren. Wenn z.B. durch einen Steinschlag die Windschutzscheibe beschädigt wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten. Hierbei ist es unerheblich, ob die Scheibe durch einen Steinschlag oder durch eigenes Verschulden beschädigt wird. Wird das Fahrzeug hingegen z.B. entwendet oder durch Hagel beschädigt, so erhalten Sie maximal den Wiederbeschaffungswert.
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Was ist eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Teilkaskoversicherung um selbstverschuldete Schäden oder z.B. Vandalismusschäden. Bei Vandalismusschäden handelt es sich um Beschädigungen am Fahrzeug, die von Dritten verursacht wurden. Anders als in der Teilkaskoversicherung wird in der Vollkaskoversicherung ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.
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Was ist ein Schutzbrief?
Der Kfz-Schutzbrief kann in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei Unfällen oder Pannen werden Kosten für z.B. das Abschleppen bis zur Werkstatt oder die Bergung des Fahrzeuges übernommen. Auch bei diesem Einschluss gibt es je nach Anbieter unterschiedliche Leistungen.
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Gibt es Vorteile oder spezielle Tarife für den Zweitwagen?
Falls Sie einen Zweitwagen versichern möchten, gibt es die Möglichkeit eine Sondereinstufung zu Beginn des Vertrages von uns zu bekommen. Diese Sondereinstufung können wir in vielen Fällen auf Grund des ersten versicherten Fahrzeuges gewähren. Dabei spielt es sogar oftmals keine Rolle, ob das Erstfahrzeug bei uns versichert ist oder nicht. Des Weiteren besteht die Möglichkeit den Schadenfreiheitsrabatt bei alleiniger Nutzung des Erstfahrzeuges an das Zweitfahrzeug anzupassen. Somit können Sie trotz des nicht vorhandenen Schadenfreiheitsrabattes eine hohe Sondereinstufung bekommen.
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